Der historische Bogenhandel
von Othmar Tögel (2009)

Eibenholzbögen waren die wichtigsten Schusswaffen im mittelalterlichen England. Der extrem hohe Bedarf erschöpfte allerdings die insularen Eibenvorräte. Bogenstäbe mussten spätestens seit dem 14. Jahrhundert in größeren Mengen vom Kontinent importiert werden. Sie kamen aus dem Alpenraum, Italien, Polen und Spanien. Englische Langbögen avancierten zeitweise auch zu einer wichtigen Militärwaffe im spätmittelalterlichen Frankreich, Burgund und dem Hl. Römischen Reich Deutscher Nation.

Die Entwicklung unter Kaiser Maximilian I.

Während unter dem Habsburger Maximilian I. (1459 - 1519) Eibenholz noch für eigene Zwecke genutzt wurde, begann unter dessen Sohn und Nachfolger Karl V. (1550 - 1556) ein intensiver Export nach England. Die Erlaubnis für den Handel wurde an einheimische Unternehmer vergeben, die als Gegenleistung Gebühren an den Staat entrichten mussten. Infolgedessen wurde eine Übernutzung der Eibenbestände im österreichischen und süddeutschen Raum betrieben. Kaiser Maximilian I. war ein großer Reformator des Kriegswesens. Beeinflusst von der modernen Organisation und Ausrüstung der Armee des Herzogtums Burgund gilt er als verantwortlich für die Verbreitung der Feuerwaffen (Harkebuse-Luntenschloss), aber auch für die Einführung des englischen Langbogens in gewissem Umfang. Manche Historiker haben Maximilians Wertschätzung des Langbogens mit dem Eindruck erklärt, den die Wirkung der Bogenwaffe auf ihn gemacht haben muss, als er im Jahr 1513 zusammen mit dem englischen König Heinrich VIII. einen kurzen Feldzug in Nordfrankreich unternahm. Die Anregung, seine Zeughäuser mit Langbögen auszustatten, bekam er schon in Burgund.

Mehrere Anordnungen sind aus Maximilians Regierungszeit überkommen, die sich speziell auf die Herstellung, den Kauf und den Transport von Eibenbögen zu den eigenen Arsenalen beziehen. Als Begleittext einer Inventareintragung des Wiener Zeughauses findt sich folgender Reim:

"Handbogen auf die Englische Manier
mit Pfeil und Sehne, hier liegen wir.
Zu Schimpf und Ernst wir zu brauchen sein,
gar manchen haben wir brachten in Pein."

Noch kurz vor seinem Tod vereinbarte der Kaiser im Jahr 1518 mit den bayrischen Herzögen Ludwig und Wilhelm ein Abkommen bezüglich des Schutzes der österreichischen und bayrischen Eibenbestände für 10 Jahre. Bis dahin sind keine Ausfuhrgenehmigungen für Eibenholz in den Archiven überkommen, so es nicht bereits vorher rechtswidrig geschlagen worden wäre. Die Bewahrung der Eibe als kriegswichtigen Rohstoff verband sich eng mit der Person Maximilians I. und seinem Einfluss auf die militärische Organisation des Heiligen Römischen Reiches.

Die Entwicklung unter Kaiser Karl V.

Offizielle Monopolgewährung für die Produktion und des Export von Eibenbögen in unbegrenzter Menge existieren aus der Ära von Maximilians Sohn und Nachfolger Karl V. Das erste kaiserliche Privileg wurde am 10. Februar 1521 zu Worms den den Kaufleuten Jobst Günter und Lurtsch Baltasar aus Steyr gewährt. Es enthält Regelungen, die beispielhaft wurden für alle folgenden Verträge. Die Begünstigten durften Eiben in ganz Niederösterreich und Tirol schlagen, daraus Bogenrohlinge herstellen und diese nach England exportieren. Als Grund hierfür wird angegeben, dass Eiben bislang in großer Zahl von heimischen Handwerkern und Bauern illegal geschlagen worden seien, um daraus unfügliche Sachen herzustellen. Daraus konnte der Staat keinen Vorteil ziehen und die Bäume wären überdies rücksichtslos gefällt worden. Deshalb werden Jobst und Lurtsch angewiesen, die Eibenbestände ordentlich und moderat auszubeuten und jüngere Pflanzen mit aufzuziehen.

Pro 1.000 Bogenstäben haben die Händler fünf Rheinische Gulden an die Hofkammer abzuliefern. Die Menge müsse schriftlich vom lokalen Forstmeister und kaiserliche Verwaltung vor Ort bestätigt werden. Außerdem wird ihnen das Recht gewährt, Eibenholz Personen wegzunehmen, die sie beim unerlaubten Fällen oder Handeln ertappen. Schließlich verbietet man noch die Ware der Gefahr auszusetzen, in die Hände der "Heiden" zu gelangen. Grundsätzlich waren Monopolgewährungen zum Zwecke der wirtschaftlichen Nutzung in kaiserlichen Besitz befindlichen Ressourcen (Erz, Salz, Holz) im ausgehenden Mittelalter und zur frühen Neuzeit keine ungewöhnliche Maßnahme, um die Staatskasse zu füllen. Im Falle der Eiben war man aber auch daran interessiert, das illegale Schlägern und den illegalen Handel zu unterbinden. Dies war insbesonders vor dem Hintergrund des Waffenschmuggels ins Osmanische Reich von Bedeutung.

Tatsächlich wurden während des 16. Jahrhunderts Eibenbögen in die von der Türkei besetzten Länder verschoben. 1542 gab die bayrische Regierung auf eine Anfrage ihres Königs Ferdinand zu bedenken, dass es für die Christenheit nachteilig wäre, wenn Eibenholz so in Feindesland gelänge. Im Jahr 2579 instruierte Ferdinand II. von Österreich die Behörden des Inntales, dass ohne seine Erlaubnis und unter Androhung von Strafe, niemand Eiben heimlich oder öffentlich schlagen und daraus Bögen machen dürfe. Es wäre gefährlich, kämen diese zum Erzfein den Türken oder den Tartaren oder anderen "... ruchlosen, den Frieden hassenden ..." Nationen. Trotzdem sollen aber noch im Jahr 1612 zumindest niederländische Händler im Anschluss an einen holländisch-türkischen Friedensvertrag den Osmanen Eibenbögen vermittelt haben.

In den Waldgebieten, wo Eiben ausgebeutet wurden, stellten die Holzkaufleute einheimische Arbeiter als "Bogenhauer" ein. Sie wurden verpflichtet, eine bestimmte Menge an Stäben vom Frühsommer bis Herbst abzuliefern und erhielten zunächst ein Vorausgeld, ihre eigentliche Bezahlung dann am Ende des Jahres. Ein Agendt überwachte die Qualität der Bogenrohlinge und die Einfassung zu Gebinden von je 20 Stück. Neben dem Kammerzins und den Lohn für die Arbeiter und Angestellten hatten die Monopolnehmer noch Forstgebühren zu zahlen. Dazu kamen noch Ausgaben für Lagerung, Transport auf Straßen und Flüssen, sowie zahlreiche Zollabgaben. Zuletzt waren noch die Posten für "behördefreundliche Wohltaten", wie beispielsweise im Jahr 1589 "Schokolade und Marzipan an den Stadthalter in Linz" oder "... Kuchen und Zitronen ..." an Zollbeamte in Mainz einzuplanen. Um die Bögen auf der Donau zu verschiffen, wurden spezielle Boote gebaut, die jeweils 200 Gebinde laden konnten. Vorbei an der Stadt Enns fuhren sie in Richtung Regensburg, Ingolstadt, Linz oder Krems. Dort wurden die Bündel auf Pferdewagen umgeladen, von denen jeder 33 Gebinde aufnehmen konnte. Um die Fracht anschließend den Rhein hinunter nach Antwerpen zu bringen, sie nach Übersee zu verschiffen und auf dem Londoner Markt zu verkaufen, traten oftmals deutsche und englische Zwischenhändler auf den Plan. Sie übernahmen die Ladungen an den Hauptumschlageplätzen in Nürnberg, Mainz oder Köln. Eine andere Route ging an Breslau vorbei und lief auf der Weichsel bis zum Danzinger Hafen. Der Bogenhandel ließ sich bereits in seiner Anfangsphase so viel versprechend an, dass die Hofkammer ab 1525 ein jährliches Vertriebsminimum von 20.000 Stäben festsetzen konnte, wobei man den Kammerzins von fünf Gulden auf bis zu 40 Gulden erhöhte.

Die ökologische Auswirkung dieser massenhaften Produktio zeigte sich aber schon wenige Jahrzehnte nach Gewährung der ersten Eiben-Privilegien. Im Jahr 1555 unterrichtete der österreichische Stadthalter in Innsbruck den Kaiser von einer Schädigung der Wälder durch Fällen und Bogenschlagen. Er fürchtete, dass in drei oder vier Jahren nur noch sehr wenige Eibenbögen aus den entsprechenden Gegenden zu gewinnen seien. Die Bogenhauer mussten bereits mehrere Tage suchen, um genau einmal zwei oder drei brauchbare Stämme zu finden. Ähnlich klingt die Klage des Gmundner Forstbeamten Georg Spillner im Jahr 1556 "... an den Orten, wo bislang Eibe geschlagen wurde, werde in kurzer Zeit solches Holz komplett fehlen!"

Um das Jahr 1575 existierte in Niederösterreich um 1590 in Oberösterreich keine langbogentaugliche Eibe mehr. Ähnlich auch im bayrischen Raum. Mehrere Umstände können für den Kahlschlag der Eibenbestände verantwortlich gemacht werden. Die Monopolnehmer waren an einer maximalen Ausbeute und Gewinnorientierung interessiert. Ein weiteres Problem ergab sich aus der unzureichenden handwerklichen Fähigkeit der Bogenbauer. Viele waren biedere Handwerker, Landleute oder Salzminenarbeiter. In der Nähe des Traunsees in Oberösterreich wird beispielsweise dem Bogenbauer Raffel, zuvor Schneider, die Ausübung seiner Tätigkeit vom Forstaufseher untersagt "... da er das Spalten nicht versteht und schon über 1.000 Stäbe Ausschuss produziert hat ...". In einem Privileg von 1531 werden die Nürnberger Kaufleute Fürer und Stockhammer angehalten, nur Arbeiter einzustellen, die zum Bogenhauen befähigt sind. Noch im Jahr 1575 beklagt Hans Stockhammer die Ablieferung von 5.222 Bogenstäben, die alle zu kurz geschnitten worden seien. Das Verursachen von hohen Ausschussraten (mehr als 10 von 100) wird schließlich unter Strafe gestellt.

Die Einstellung von Bogenhauern muss vom Forstamt überwacht werden. Zur Einhaltung der rechten Dimension wird ihnen ein Faden mitgegeben, an dem man ihnen das genaue Bogenmaß angezeigt hat. Zumindest muss man sie über die Kontrollmöglichkeit getäuscht haben, denn es gab zu wenig Forstleute, um die Bogenhauer in den entlegenen Waldgebieten aufzusuchen. So berichtet Georg Spillern in seinem Brief nach Wien, dass eine wirksame Aufsicht gar nicht möglich sei, es sei denn, man würde jedem Bogenhauer einen eigenen Förster zur Seite stellen. Die österreichsiche Provinzregierung in Innsbruck hatte ebenfalls von Anfang an gegen die Wiener Eibenmonopole protestiert, da ihrer Ansicht nach die Bestände, die unter Kaiser Maximilian I. noch streng geschützt waren, zwangsläufig leiden müssten. An Warnungen über das zu erwartende und tatsächliche Schwinden der Eibe mangelte es also seit 1521 keineswegs, jedoch fehlte letztendlich die Motivation zur dauerhaften Erhaltung des Bogenrohstoffes.

Man fragt sich an dieser Stelle nach dem Grund für dieses Desinteresse. Es kann sicher nur der Grund sein, dass die Militärs Karls V. Eiben nicht mehr als kriegswichtig zur Herstellung von Langbögen für das eigene Heer sahen und ihre Ausbeutung deshalb ganz dem finanziellen Nutzen des Kaisers dienen durfte.

 

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